IG
Ziele, Zweck und Massnahmen der IG:
Schadloshaltung von Personen und GrundstückseigentümerInnen: alle durch das Lonza-Quecksilber verursachten Schäden an Menschen, Tieren und Grundstücken sind von der Lonza AG auf deren Kosten zu beheben und/oder zu entschädigen, subsidiär von den öffentlichen Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden).
Veranlassung von Abklärungen betreffend gesundheitliche Schäden durch von der Lonza ausgestossenes Quecksilber bei Menschen und Tieren-
Veranlassung von Abklärungen betreffend Schädigung der Natur durch von der Lonza ausgestossenes Quecksilber.